DGNB Auditor

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Eine Investition in die Zukunft

DGNB Auditor: Die Schlüsselrolle bei der Gestaltung nachhaltiger Immobilien

Was macht der Auditor?

Der DGNB Auditor spielt eine entscheidende Rolle bei der Zertifizierung von Gebäuden gemäß den Standards der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Er bewertet Immobilien anhand von sechs wesentlichen Themenfeldern, darunter ökologische, ökonomische und soziokulturelle Aspekte sowie technische, prozessuale und Standortqualität.

Unsere Expertise, Ihr Erfolg im nachhaltigen Bauen.

DGNB Auditor

Mehr als nur eine Zertifizierung – Ihre Garantie für hochwertige, nachhaltige Immobilien.

Als Kunde mit einer DGNB-zertifizierten Immobilie genießen Sie viele Vorteile. Sie leben in einem gesunden und umweltfreundlichen Zuhause, das Ihre Lebensqualität verbessert und Ihr Wohlbefinden steigert. Gleichzeitig haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Immobilie den höchsten Standards für Nachhaltigkeit entspricht und einen positiven Beitrag zur Umwelt leistet.

Was bedeutet das für Sie?

Der DGNB Auditor spielt eine entscheidende Rolle bei der Zertifizierung von Gebäuden gemäß den Standards der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Wir bewerten Immobilien anhand von sechs wesentlichen Themenfeldern, darunter ökologische, ökonomische und soziokulturelle Aspekte sowie technische, prozessuale und Standortqualität.

Ihre Vorteile:

Folgende Mindestanforderungen nach Kriterien sind für alle Gebäude zu erfüllen:

  • ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt
    der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt
    sind, muss ein “Klimaschutzfahrplan Klimaneutraler Betrieb – Zieljahr gemäß nationaler
    Ziele” vorliegen.
  • ENV1.3: Es ist nachzuweisen, dass mindestens 50 Prozent (Masse) des dauerhaft
    eingebauten Holzes oder der Holzwerkstoffe aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten
    Quellen kommen.
  • ECO2.6: Für alle Gebäude liegt eine “Grundresillenz” gegenüber Klimarisiken vor.
  • SOC1.2: Die Messung der Innenraumluftqualität erfüllt die Mindestanforderungen an
    die Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen.
  • SOC2.1: Barrierefreiheit: Einhaltung der Qualitätsstufe QS1. Diese ist für alle
    Nutzungen (Haupt-/ Neben-/ und untergeordnete Nutzungen) einzuhalten.
    Ausnahmeregelungen sind der Tabelle 2 im Kriterium zu entnehmen.
  • TEC1.6: Es muss nachgewiesen werden, dass zirkuläre Aspekte bei Planung und
    Umsetzung beachtet werden. Aus diesem Grund ist als Mindestanforderung zur
    Zertifizierbarkeit eine Rückbauanleitung vorzulegen oder die Mindestpunktzahl von 20
    Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
  • PRO2.3: Entwicklung eines energetischen Monitoring-Konzepts
  • SITE1.1: Es liegt eine Klimarisikoanalyse vor.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Zertifizierung Ihrer zukünftigen Projekte.