Wärmeschutznachweis gemäß GEG für Baugenehmigung

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Kurze Info:

Ein DIN-gerechneter Wärmeschutznachweis für den Neubau und Altbau nach GEG gehört zu den obligatorisch einzureichenden Bauvorlagen. Nach der Wärmeschutzverordnung ist der Nachweis zum Wärmeschutz (GEG-Nachweis) zusammen mit dem Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde vor Baubeginn einzureichen.

Wichtige Energieeinsparungen

Auf der einen Seite ist der Wärmeschutz im Gebäude ein wesentlicher Faktor zum Wohl und gesundem Wohnen (hygienisches Raumklima, Vermeidung von Schimmelpilzen und Verlängerung der Bauwerk-Lebensdauer) sowie zur Senkung des Energieverbrauches und Energiekosten.

Folgende Objekte sind Nachweispflichtig:

Baukonstruktionen im Tiefbaubereich, Glas- und Gewächshäuser, Bestimmte Gebäude unter Denkmalschutz, Auf Dauer offene großflächige Baukonstruktionen, Gebäude die hauptsächlich für Tierhaltung zur Verfügung stehen

Wir sind Ihre Experte für den Energienachweis

Wer sein bestehendes Gebäude teilweise oder ganz unverändert verkaufen oder neu vermieten, bzw. verpachten will, benötigt auch einen Energieausweis nach EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen).