Energieausweis für Neubau und Bestand
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Kurze Info:
Eigentümer von Neubauten benötigen jeweils einen Energieausweis nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) als Nachweis für die Baubehörden, dass ihr Gebäude die Anforderungen der Verordnung erfüllt.
Für unveränderte Gebäude
Wer sein bestehendes Gebäude teilweise oder ganz unverändert verkaufen oder neu vermieten, bzw. verpachten will, benötigt auch einen Energieausweis nach EnEV 2014, § 16 (Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen).
Der Energieausweis ist gesetzlich vorgeschrieben:
Der Energieausweis ist auch unter den Bezeichnungen Energiepass oder Energiesparausweis bekannt. Er gliedert sich in einen bedarfsorientierten Bereich (auch „Bedarfsausweis“ genannt) und einen verbrauchsorientierten Bereich (auch „Verbrauchsausweis“) genannt.
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